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kenny-2 kenny-2 ist männlich
Dr. Kenny


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Änderungen ab 1. Mai Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mit dem 1. Mai ist eine Reihe von Rechtsänderungen in Kraft getreten. Diese betreffen notorische Drängler auf der Autobahn, Reisende in die USA und unverbesserliche Dosen-Trinker. Eine neue Verordnung soll nach dem Willen des Verkehrsministers Wolfgang Tiefensee (SPD) überdies gefährliche Unfälle "wegen völlig übermüdeter Lkw-Fahrer" verhindern.

Bestimmten Verkehrssündern geht es schärfer an den Kragen. Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, muss künftig mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem dreimonatigen Führerschein-Entzug rechnen. Bislang lag die Höchststrafe bei 150 Euro und nur einem Monat ohne Führerschein. Drastische Strafen von bis zu 450 Euro drohen Autofahrern, die einen gesperrten Bahnübergang überqueren. Auch hier kann die Fahrerlaubnis für bis zu drei Monate eingezogen werden.

Neu zugelassene Lastkraftwagen und Busse müssen mit einem so genannten digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die Fahrer müssen bei Kontrollen dann jederzeit Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten sowie Lenkzeitunterbrechungen für die laufende Woche und die vorausgehenden 15 Tage vorlegen.

Dosen und Einwegflaschen kann man künftig bei allen größeren Geschäften zurückgeben - auch wenn man die Produkte bei der Konkurrenz gekauft hat. Der Einzelhandelsverband erwartet allerdings, dass sich Einweggetränke dadurch um 10 Cent verteuern. Gleichzeitig gilt das Dosenpfand von 25 Cent, das bislang nur bei Bier und Wasser erhoben wurde, künftig auch für Alkopops, Energydrinks und verschiedene Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure. Weiterhin ausgenommen bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein, Sekt und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen wie TetraPaks oder Schlauchbeutel.

Die Krankenkassen können Patienten künftig von 5 Euro Medikamenten-Zuzahlung befreien, wenn diese bei ihrem Arzt auf die Verordnung eines preisgünstigen Präparats drängen.

USA-Reisende aus Deutschland, die nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, müssen vom 1. Mai an bei der Einreise in die Vereinigten Staaten ein Visum vorlegen. Wer ohne Visum in die USA will, muss daher statt des grün gefärbten vorläufigen Passes den regulären roten Reisepass vorlegen. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um die neuen elektronischen Reisepässe mit biometrischen Daten handelt oder um einen alten Pass ohne modernen Speicherchip.


quelle:n-tv.de

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